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Förderung erneuerbarer Energien

in diesem Bereich erfahren Sie mehr über die möglichen Förderungen.

Bitte beachten Sie besonders die Förderungen und Kredite für große Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern, Nahwärmenetzen und für Prozeßwärmeanwendungen.

Unabhängig von der Förderung ermöglichen Ihnen durch hohe Qualität und attraktive Preise eine wirtschaftlich effiziente Anschaffung einer Solar- oder Biomassekessel-Anlage.

Tipp: Beantragen Sie ein zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung ihrer Anlage bei der KFW-Förderbank:
Ergänzungskredit 167 zu 1% eff. Informationen unter: www.kfw.de

Solarwärme

BAFA- Zuschüsse – Solarwärme

Basisförderung

im Gebäude-Bestand:

  • Warmwasserbereitung:
    mindestens 500,- EUR, sonst 50,- EUR/m² Kollektorfläche
    Vorraussetzung: 3 bis 40m² und mi200 Ltr Warmwasserspeichervolumen
  • Heizungsunterstützung (mit/ohne Warmwasser), Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung:
    mindestens 2.000,- EUR, sonst 140,- EUR/m² Kollektorfläche
    Vorraussetzung: mind. 7m² Bei Vakuumsystemen und 9m² bei Flachkollektoren und 40 Ltr Pufferspeichervolumen je m² Kollektorfläche
  • Erweiterung von bestehenden Anlagen:
    50,- EUR/m² Kollektorfläche
    Vorraussetzung: 4 bis 40m²

 

Innovationsförderung für Mehrparteienhäuser
ab 3 WE oder Nichtwohngebäude mit >500m² Nutzfläche, sowie Mischung aus beidem, Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Ein- und Zweiparteienhäuser mit >50% solare Deckungsrate

im Gebäude-Bestand & Neubau:

  • Innovation Warmwasserbereitung:
    100,- EUR/m² (Bestand)/ 75,- EUR/m² (Neubau) Kollektorfläche
    Vorraussetzung: 20 bis 100m²
  • Innovation Heizungsunterstützung(mit/ohne Warmwasser), Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung:
    200,- EUR/m² (Bestand)/ 150,- EUR/m² (Neubau) Kollektorfläche
    Vorraussetzung: 20 bis 100m²

 

Zusatzförderung zu den Einzelförderungen!

im Gebäude-Bestand:

  • APEE-Bonus- neu 2016:
    +20% Zusätzliche Förderung auf alle o.g. Fördersummen (außer Solar-Brauchwasser und -Erweiterung), wenn die alte Heizung ohne Brennwert ist und mit Öl-, Gas (oder Strom) beheizt wird.
  • Kasseltauschbonus:
    +500,- EUR je Anlage
    Vorraussetzung: bei Neuerrichtung der Solaranlage wird der Kessel gegen einen Biomassekessel, eine Wärmepumpe oder einen konventionellen Brennwertkessel getauscht.
  • Wärmenetzbonus:
    +500,- EUR je Anlage
    Vorraussetzung: bei Neuerrichtung der Solaranlage wird diese an ein Nahwärmesystem angeschlossen
  • Optimierungsmaßnahme Solar-Heizsystem:
    pauschal +600,- EUR (APEE) oder 10% der Netto-Investitionskosten (nur bei Basisförderung).

 

Für weitere Infos sehen Sie: Bafa – Heizen mit erneuerbaren Energieen

Biomasse

BAFA- Zuschüsse – Biomasse

Basis- & Innovationsförderung

im Gebäude-Bestand:

  • Pelletsöfen mit Wasserführung:
    mindestens 2.000,- EUR, sonst 80,- EUR/kW max. 100kW
  • Pellets- & Hackschnitzelkessel (ohne Brennwerttechnik):
    mindestens 3.000,- EUR, sonst 80,- EUR/kW max. 100kW
    + 500,- EUR mit Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW)
  • Holzvergaserkessel pauschal 2.000,- EUR
    nur mit Pufferspeicher (mind. 55 Liter/kW)
  • Pellets-Brennwert-, Holzvergaser oder Hackschnitzelkessel mit Partikelabscheider
    mindestens 4.500,- EUR, sonst 80,- EUR/kW max. 100kW
    + 750,- EUR mit Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW)
Zusatzförderung im Gebäude-Bestand:
  • APEE-Bonus-neu ab 2016:
    20% Zusätzliche Förderung auf alle o.g. Fördersummen, wenn die zu ersetzende Heizung ohne Brennwert ist und mit Öl-, Gas (oder Strom) beheizt wird.
  • Wärmenetzbonus:
    500,- EUR je Anlage
    Vorraussetzung: bei Neuerrichtung der Solaranlage wird diese an ein Nahwärmesystem angeschlossen
  • Optimierungsmaßnahme Solar-Heizsystem:
    pauschal 600,- EUR (APEE) oder 10% der Netto-Investitionskosten
Neubau:
  • Pellets-Brennwert- und Hackschnitzelkessel mit Partikelabscheider:
    pauschal 3.000,- EUR + 500 EUR für einen Pufferspeicher (bei Hackgut obligatorisch)
  • Holzvergaserkessel mit Partikelabscheider:
    pauschal 3.000,- EUR

 

Für weitere Infos sehen Sie: Bafa – Heizen mit erneuerbaren Energieen

Solarstrom

Mit dem EEG wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt.

Daneben werden Investitionen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch verschiedene Programme gefördert.

Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Richtlinien des aktuellen EEG, oder erfragen Sie diese bei den RST-Beratern.

Wer sich für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von Fotovoltaik-Anlagen interessiert, kann sich bei der Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren (www.kfw.de) oder seine Hausbank ansprechen.